Ich möchte umziehen, Auswirkungen auf meine Wohngebäudeversicherung?

Haben Sie einen Umzug geplant? Viele Veränderungen und zahlreiche Ausgaben werden anfallen. Neben den erforderlichen administrativen Formalitäten müssen Sie auch an Ihre Wohngebäudeversicherung denken. Was passiert mit meiner Wohngebäudeversicherung während meines Umzugs? Das ist eine der Fragen, die oft im Kopf herumschwirren, wenn man den Wohnsitz wechselt.

Kündigung Ihres Wohngebäudeversicherungsvertrags

Wenn Sie einen Wohnsitzwechsel in Betracht ziehen, sind Sie verpflichtet, Ihre Versicherungsgesellschaft über jede Änderung der Situation zu informieren. Wenn der Wohnungswechsel zu einer Änderung der versicherten Risiken führt, hat der Versicherer oder der Versicherte die Möglichkeit, eine Kündigung des Wohngebäudeversicherungsvertrags einzuleiten.

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Laut dem Hamon-Gesetz vom 26. Juli 2014, das am 1. Januar 2015 in Kraft trat, hat der Versicherte das Recht, seinen Vertrag nach dem ersten Jahrestag seiner Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Dazu müssen Sie Ihrem Versicherer einen Kündigungsantrag per Einschreiben mit Rückschein zusammen mit einem Nachweis über Ihren Wohnungswechsel zusenden.

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Nachdem Sie Ihr Schreiben an die Versicherungsgesellschaft gesendet haben, wird die Kündigung Ihres Vertrags einen Monat nach Erhalt des genannten Schreibens wirksam. Sie müssen keine Kosten für diese Vertragskündigung aufbringen, und im Falle einer bereits gezahlten Prämie wird Ihnen der eventuelle Überschuss anteilig zurückerstattet.

Möglichkeit der Vertragsübertragung

Für Ihren Umzug ist es nicht zwingend erforderlich, Ihren Wohngebäudeversicherungsvertrag zu kündigen. Je nach den Eigenschaften Ihrer neuen Wohnung können Sie möglicherweise eine Vertragsübertragung ohne Unterbrechung der Deckung vornehmen.

Die Übertragung des Wohngebäudeversicherungsvertrags besteht in der Anpassung der Deckungen Ihrer Versicherung an die Besonderheiten Ihres neuen Wohnsitzes. Diese Anpassung berücksichtigt die Umweltbedingungen der neuen geografischen Zone (Überschwemmungen, Dürre, Hochwasser usw.), die Art der Unterkunft (Wohnung, Haus usw.), die Anzahl der Zimmer, den Wert Ihrer Besitztümer, das Vorhandensein eines Parkplatzes, eines Schwimmbades, eines Kellers, einer Veranda…

Weitere Alternativen im Zusammenhang mit Ihrem Wohnsitzwechsel

Da es sein könnte, dass Sie eine Zeit lang beide Wohnungen gleichzeitig haben, bevor Sie sich vollständig in der neuen niederlassen, sieht die Wohngebäudeversicherung die Möglichkeit vor, für beide Wohnungen versichert zu sein. So endet Ihr erster Vertrag nicht zwangsläufig, wenn der andere beginnt. Sie müssen lediglich Ihren Versicherer über den Zeitraum informieren, für den Sie eine Versicherung für beide Wohnungen wünschen.

Sollten Sie jedoch versäumen, Ihren Wohnungswechsel zu melden, obwohl Sie rechtlich keine Konsequenzen zu befürchten haben, bleibt die Gegenseitigkeit die Tatsache, dass Sie Ihrem Versicherer die Kosten der Wohngebäudeversicherung für Ihre alte Wohnung schulden, auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.

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